Fahrzeugbewertung und Sachverständigengutachten bei KFZ Meisterbetrieb Patrick Faroß
Nach einem Unfall oder vor dem Verkauf wir oft eine professionelle Bewertung oder auch ein Sachverständigengutachten benötigt, um den genauen Wert Ihres Autos zu ermitteln. Hier bei KFZ Meisterbetrieb Patrick Faroß können unsere Gutachter sowohl eine Fahrzeugbewertung als auch ein Sachverständigengutachten zu Ihrem Auto anfertigen. Wir haben uns in diesem Gebiet spezialisiert und sind DER Experte für Fahrzeugbewertung und Gutachten in 66953 Pirmasens und Umgebung.
Für eine Fahrzeugbewertung kann sich jeder Fahrzeugbesitzer freiwillig entscheiden. Dann führt er sein Auto bei einem spezialisierten Betrieb, wie unserem von KFZ Meisterbetrieb Patrick Faroß, vor und erhält ein sogenanntes Wertgutachten. Das Wertgutachten ist ein Dokument, das am Ende einer Fahrzeugbewertung von dem Gutachter erstellt wird. Eine Fahrzeugbewertung ist sinnvoll, wenn Sie beispielsweise Ihr Auto verkaufen möchten. Damit können Sie schwarz auf weiß in dem Wertgutachten nachlesen, wie hoch der Wert Ihres Autos ist. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie für Ihr Fahrzeug auch das Geld bekommen, welches das Auto wirklich wert ist. Das schützt Sie nicht nur besser vor Betrug und unseriösen Angeboten, sondern ist auch eine solide Basis für Verhandlungen.
Unser objektiver Gutachter untersucht Ihr Auto bei der Fahrzeugbewertung, indem er die grundsätzlichen Fahrzeugdaten wie Erstzulassung, Laufleistung, Ausführung und die Serien- und mögliche Sonderausstattung prüft. Sonstige Faktoren, die sich wertsteigernd auswirken können, wie beispielsweise kostspielige Reparaturen; anstehende Inspektionen und vom Verschleiß oder durch Unfälle in Mitleidenschaft gezogene Teile fließen ebenso in die Bewertung mit ein.
Während eine Fahrzeugbewertung eine freiwillig ist, ist ein Sachverständigengutachten unumgänglich. Es spielt vorwiegend nach Unfällen eine Rolle. Werden zwei Autos in einen Unfall verwickelt, müssen Gutachter eingeschaltet werden, um die entstandenen Schäden an den Autos zu erfassen. Ein Gutachter bewertet den Schaden an einem Auto und nennt die genaue Höhe. So kann auch festgestellt werden, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Wer für die Gutachter zahlen muss, steht in Paragraf 91 der Zivilprozessordnung („Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht“) geschrieben: „Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.“ Heißt auf Deutsch: Wer den Unfall verursacht hat und damit den Schadensersatzprozess verliert, zahlt den Gutachter (bzw. seine Versicherung).
Ist ein Sachverständigengutachten nötig, können wir Ihnen auch hier weiterhelfen. Wir haben anerkannte Kfz-Gutachter, die zertifiziert sind, ein solches Gutachten erstellen zu können.
Gutachten: Wann hat ein Auto einen „Totalschaden“?
Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen hört man oft den Begriff „Totalschaden“. Gerade bei Sachverständigengutachten spielt der Totalschaden eine große Rolle. Denn auf genau diesen überprüft der Gutachter ein Auto. Doch was ist ein Totalschaden und wann wird ein Schaden als solcher bewertet?
In den Nachrichten ist oft von einem Totalschaden die Rede, wenn es um Verkehrsmeldungen geht. Einigen Fahrzeugen sieht man ihren Totalschaden an. Andere wiederum sehen gar nicht mal so zerstört aus, sind definitionsgemäß aber trotzdem ein Totalschaden. Da fragen sich viele Autofahrer, was das genau bedeutet.
„Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass die Instandsetzung technisch oder wirtschaftlich problematisch ist, spricht man landläufig von einem Totalschaden. Der reine Reparaturschaden ist dann ein Totalschaden“, stellen die Experten von Bussgeldkatalog.org klar. Auch ein technischer Totalschaden, z. B. ein verzogenes Fahrgestell nach einem Auffahrunfall, führt demnach zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Unterschied: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur noch möglich, ergibt jedoch keinen Sinn, da sie den Wert des Autos übersteigt. Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Somit ergibt sich auch hier ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Bei Bagatellschäden kein Gutachter notwendig
Sogenannte Bagatellschäden spielen bei Unfällen und der Schadensregulierung eine große Rolle. Doch was ist damit genau gemeint, wann ist ein Schaden „nur“ eine Bagatelle? Darf man einen Gutachter einschalten? Wir haben die Antwort.
Schätzungsweise ereignen jährlich über 100.000 Unfälle mit sogenannten Bagatellschäden als Folge. Wenn Autos bei einem Unfall nur leichte, oberflächliche Schäden davontragen, ist von Bagatellschäden die Rede. Eine genaue Definition für einen Bagatellschaden gibt es nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Kratzer oder oberflächlicher Lackschaden wiegt bei einem Luxusfahrzeug mehr als bei einem zehn Jahre alten Kleinwagen. Grob kann man jedoch sagen, dass es sich bei einem Bagatellschaden um oberflächliche Lackschäden wie Dellen, Kratzer oder Schrammen handelt, die zum Beispiel beim Einparken oder Rangieren entstehen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2004, dass ein Schaden an einem Auto als Bagatellschaden betrachtet werden kann, wenn die nötige Reparatur und Instandsetzung nicht mehr als 750 € kosten würde (Az. VI ZR 365/03). Andere Gerichte setzen die Preise jedoch auch höher an.
In den allermeisten Fällen springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Bagatellschäden ein, um den an einem anderen Fahrzeug entstandenen Schaden zu regulieren. Ein Gutachten ist für Bagatellschäden nicht notwendig und wird auch nicht von der Versicherung übernommen.
Wenn ein Schaden an Ihrem Auto entstanden ist, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Kommen Sie am besten direkt zu KFZ Meisterbetrieb Patrick Faroß und wir schauen uns den Schaden an Ihrem Auto an und beraten Sie professionell und ehrlich. Wir sind Spezialisten für Unfallschäden in 66953 Pirmasens und Umgebung.
Auffahrunfall: Analytiker klärt, Gutachter bewertet
Sie passieren immer wieder und stets plötzlich: Auffahrunfälle. Ein Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr reicht aus, um einen kleinen Unfall zu verursachen. Oft ist jedoch nicht klar, wer die Schuld trägt. Der, der auffährt oder der, der bremst. Eine Frage, die ein Unfallanalytiker dann beantworten muss. Er rekonstruiert den Unfall und klärt die Schuldfrage. Im Anschluss bewertet der Kfz-Gutachter (Sachverständiger) die Höhe des Schadens.
Wir alle kennen diesen Moment, wenn ein Autofahrer vor uns plötzlich stark bremst oder wenn wir drei Sekunden mal nicht auf die Straße schauen und das vorausfahrende Auto plötzlich nur noch einen Meter vom eigenen entfernt ist. Solche Momente sind gefährlich und stellen eine der häufigsten Unfallursachen dar. Wie der ADAC in seiner Unfallforschung festhält, gehören Auffahrunfälle zu der häufigsten Unfallart.
Wenn es dann wirklich passiert und laut knallt, kommt schnell die Schuldfrage auf. Viele sind sich sicher, dass Auffahrende die Schuld tragen, schließlich hätten sie ja ausreichend Abstand halten müssen. Dies stimmt so nicht ganz. Zwar „muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass er auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, wie es in Paragraf Vier der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben steht, jedoch darf der Vorausfahrende nicht einfach ohne besonderen Grund bremsen (§ 4 StVO, Abschnitt 1). Das heißt, dass der Autofahrer, der vor Ihnen fährt, nur stark abbremsen darf, wenn er „aus zwingendem Grund handelt“ und einen hohen Schaden verhindern will. Tut er dies nicht, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. In jedem Fall sollten Sie immer genug Abstand halten und mit einem plötzlichen Bremsen Ihres Vordermanns rechnen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Sachverständigengutachten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Experten beantworten Ihnen Ihre anliegen gern telefonisch, online oder persönlich. Wir von KFZ Meisterbetrieb Patrick Faroß in 66953 Pirmasens freuen uns auf Sie!